AVGS-gefördertes Coaching

Schritte zum Coaching

  • Telefonisches Vorgespräch mit dem Coach und Entscheidung für ein Job- oder Gründercoaching
  • Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS beim Sozialträger
  • Übergabe des Original-Gutscheins an den Coach
  • Beginn des Coachings

Kosten des Coachings

  • Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Es obliegt seiner Entscheidung, ein Coaching zu fördern (Ermessensleistung) und folglich Ihrer Entscheidung, für welchen Bildungsträger Sie sich entscheiden.
  • Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger (MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und Wikipedia nachlesen.
  • Bei Vorlage des Gutscheins ist die Gründerberatung oder das Jobcoaching für Sie komplett kostenfrei.
  • Für eine berufliche Rehabilitation beantragen Sie beim Reha-Beratungsdienst die Übernahme der Kosten für die Teilhabe am Arbeitsleben.

Effizienz des Coachings

  • einvernehmliche Terminvergabe
  • Dauer in Abhängigkeit individueller Besonderheiten, max.120UE
  • Teilzeit oder Vollzeit
  • Einzelcoaching, 1:1
  • laufender Einstieg möglich
  • Online- und Präsenzberatung
  • garantiert kein Coachwechsel

Meine Zusammenarbeit mit Karriereherz

  • Ich bin anerkannter und zugelassener Karrierecoach des Maßnahmeträgers www.karriereherz.com
  • Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.