AVGS-gefördertes Coaching
Schritte zum Coaching
- Telefonisches Vorgespräch mit dem Coach und Entscheidung für ein Job- oder Gründercoaching
- Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS beim Sozialträger
- Übergabe des Original-Gutscheins an den Coach
- Beginn des Coachings

Kosten des Coachings
- Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Es obliegt seiner Entscheidung, ein Coaching zu fördern (Ermessensleistung) und folglich Ihrer Entscheidung, für welchen Bildungsträger Sie sich entscheiden.
- Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger (MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und Wikipedia nachlesen.
- Bei Vorlage des Gutscheins ist die Gründerberatung oder das Jobcoaching für Sie komplett kostenfrei.
- Für eine berufliche Rehabilitation beantragen Sie beim Reha-Beratungsdienst die Übernahme der Kosten für die Teilhabe am Arbeitsleben.
Effizienz des Coachings
- einvernehmliche Terminvergabe
- Dauer in Abhängigkeit individueller Besonderheiten, max.120UE
- Teilzeit oder Vollzeit
- Einzelcoaching, 1:1
- laufender Einstieg möglich
- Online- und Präsenzberatung
- garantiert kein Coachwechsel
Meine Zusammenarbeit mit Karriereherz 
- Ich bin anerkannter und zugelassener Karrierecoach des Maßnahmeträgers www.karriereherz.com
- Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.